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In Deutschland werden seit ca. 8 Jahren Faltenunterspritzungen mit nichtresorbierbaren Materialien angeboten. Diese meist mit Acrylderivaten vorbereiteten Injektionen werden mit der Hoffnung unter die Falten gespritzt, dass diese für immer beseitigt werden. Einmal eingebracht, können diese Fremdkörper nicht problemlos aus dem injizierten Gewebe entfernt werden. Mit der Zeit bildet sich um den Fremdkörper ein Narbengewebe mit der entsprechenden Kapselbildung.
Diese werden im fortgeschrittenen Alter der Patienten tast- und evtl. sichtbar, da das nichtresorbierbare Material keinem dem menschlichen Gewebe entsprechendem Alterungsprozess unterliegt.
Durch Akne, Pickel oder entzündliche Reaktionen im Rahmen von Verletzungen der Haut oder Zahnfleischentzündungen, welche übergreifen können, unterliegt die Gesichtshaut einer permanenten Aussetzung von Erregern, wodurch nicht selten ebenfalls eine Entzündung dieser Fremdkörper im Gesicht beobachtet wird.
Obwohl in Deutschland dauerhafte Faltenunterspritzungen noch zugelassen sind, wurde in einigen europäischen Ländern die Verwendung dieser Materialien, wie zuletzt in der Schweiz, für kosmetische Zwecke verboten.
Als Europäische Akademie für kosmetische Chirurgie e.V. wollen wir die Patienten auf diese Tatsache hinweisen. In manchen Fällen können diese Verhärtungen nur mittels Operationen entfernt werden, welche Narben im Gesicht zur Folge haben können. Nichtresorbierbare, dauerhafte Materialien zur Faltenunterspritzung sollten deshalb unbedingt vermieden werden.
ots Originaltext: Europäische Akademie für kosmetische Chirurgie e.V.
(EACS) Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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Europäische Akademie für kosmetische Chirurgie e.V. (EACS)
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